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  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Modernisierung/Umbau als Kosten des Arbeitszimmers

    | Kosten einer umfassenden Renovierung (hier: der behindertengerechte Umbau des Bads) können die Betriebsausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung erhöhen, wenn sie den Wert des Gebäudes nachhaltig steigern. Denn läge das Arbeitszimmer in einer Mietwohnung, könnte der Vermieter eine höhere Miete verlangen. Und wären die Umbaukosten in den ersten drei Jahren nach Erwerb angefallen, hätten sie (vorbehaltlich der Grenze in § 6 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 EStG) die Gebäudeabschreibung als Aufwendungen für Instandsetzung und Modernisierung erhöht (FG Münster 18.3.15, 11 K 829/14 E; Rev. BFH VIII R 16/15, Einspruchsmuster). |

     

    PRAXISHINWEIS | Bislang erhöhen die anteiligen Aufwendungen für Küche, Diele und Bad/WC in der Wohnung eines Selbstständigen nicht die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers (z.B. FG Düsseldorf 4.6.13, 10 K 734/11 E, EFG 13, 1023 und 1.12.12, 7 K 87/11 E). Die Revisionsverfahren BFH (X R 26/13) und BFH (VIII R 10/12) ruhen bis zur Entscheidung des Großen Senats des BFH (GrS 1/14).

     
    Quelle: ID 43512679