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  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Neues Verfahren zum Splittingtarif für Alleinerziehende

    | Beim BFH (III R 62/13 ) ist ein Verfahren anhängig, in dem es um die Frage geht, ob die Besteuerung Alleinerziehender nach dem Grundtarif als Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz (der Ehe und) der Familie gemäß Art. 6 Abs. 1 GG anzusehen ist. |

     

    Das Revisionsverfahren geht auf eine Entscheidung des FG Niedersachsen (6.5.13, 7 K 114/10) zurück. Das FG wollte Alleinerziehenden keinen Anspruch auf Besteuerung nach dem Splittingtarif zuerkennen und auch nicht die Revision zulassen. Der Steuerzahler hat sich diese mit einer erfolgreichen Nichtzulassungsbeschwerde erkämpft. Zudem ist noch eine Beschwerde vor dem BVerfG (2 BvR 1519/13) anhängig.

    Quelle: ID 42605412