Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Steuerbegünstigung einer Wechselprämie für die Umstellung der Altersversorgung

    | Verzichtet ein Arbeitnehmer auf seine Altersversorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen und stimmt einer Umstellung auf ein beitragsfinanziertes System mit einem geringeren Versorgungsniveau zu, unterliegt die für den Wechsel vom Arbeitgeber gezahlte einmalige Ausgleichszahlung keiner ermäßigten Besteuerung (FG München 26.7.16, 6 K 1608/13; Rev. BFH IX R 12/17 , Einspruchsmuster). |

     

    Im Streitfall hatte eine Arbeitgeberin die betriebliche Altersversorgung ihrer Beschäftigten nach beamtenrechtlichen Grundsätzen über eine eigene Versorgungseinrichtung durchgeführt. Diese wurde geschlossen und den Mitarbeitern angeboten, ihre bis zu diesem Zeitpunkt erworbene Anwartschaft nach näherer Maßgabe einer Dienstvereinbarung zur Umstellung der betrieblichen Altersversorgung in ein beitragsfinanziertes System zu überführen. Bei Zustimmung zu diesem Angebot wurde den Arbeitnehmern eine individuell berechnete Wechselprämie gezahlt. Das FG hat die Annahme einer steuerbegünstigten Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1a EStG abgelehnt, weil dafür auch eine Beendigung der Einkünfteerzielung - hier also die Auflösung des Arbeitsverhältnisses - erforderlich gewesen wäre.

     

    PRAXISHINWEIS | Der BFH hat aktuell die Revision auf die Beschwerde des betroffenen Klägers zugelassen (BFH 24.4.17, IX B 97/16). Man darf gespannt sein, ob der BFH den vorliegenden Fall zum Anlass nehmen möchte, seine bisherigen Rechtsgrundsätze zur Steuerbegünstigung von Entschädigungen zu ändern oder mindestens zu modifizieren. Jedenfalls sollten betroffene Steuerbescheide einstweilen offen gehalten werden.

     
    Quelle: ID 44783945