23.08.2022 · Nachricht · Einkommensteuer
Steuerfreiheit von nach dem Eintritt in den Ruhestand ausgezahlten Einnahmen aus einem Altersteilzeit-Aufstockungsbetrag
| Einnahmen aus einem Altersteilzeit-Aufstockungsbetrag gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 AltTZG, den der Steuerpflichtige zusätzlich zu seinem reduzierten Altersteilzeitarbeitslohn für seine Arbeitsleistung während seiner Altersteilzeit erhalten hat, sind gemäß dem Urteil des FG Köln vom 22.11.21 (6 K 1902/19; Rev. BFH VI R 4/22, Einspruchsmuster ) nur dann nach § 3 Nr. 28 EStG steuerfrei, wenn die persönlichen Voraussetzungen gemäß § 2 AltTZG erfüllt sind. Dabei sah das FG hinsichtlich der soweit ersichtlich höchstrichterlich nicht geklärten Frage, wann die Voraussetzungen des § 2 AltTZG erfüllt sein müssen, den Zeitraum als maßgeblich an, für den die fraglichen Einnahmen geleistet werden. Der vom Arbeitgeber des Klägers im Rahmen eines Bonus-Programms gezahlte Aufstockungsbetrag war nach der Entscheidung deshalb auch in dem Fall gemäß § 3 Nr. 28 EStG steuerfrei, in dem die Auszahlung des Bonus erst nach Eintritt in den Ruhestand erfolgt. |
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