13.06.2022 · Nachricht · Einkommensteuer
Verrechenbarer Verlust bei formwechselnder Umwandlung einer KG hin zu einer GmbH
| Das FG Hessen (26.1.22, 9 K 844/20; Rev. BFH IX R 4/22, Einspruchsmuster ) hat aktuell entschieden, dass nach formwechselnder Umwandlung einer KG in eine GmbH bei späterer Veräußerung der GmbH-Anteile des früheren Kommanditisten eine Verrechnung mit dessen vormalig festgestellten verrechenbaren Verlusts nicht in Betracht kommt. Das FG hat insbesondere auf den Gesetzeswortlaut abgestellt. Denn dort werden – so das FG – ausdrücklich Gewinnminderungen angesprochen, die dem Kommanditisten in späteren Wirtschaftsjahren aus seiner Beteiligung an der Kommanditgesellschaft zuzurechnen sind. Nach der formwechselnden Umwandlung der KG in eine GmbH gebe es aber keinen Kommanditisten und keine KG mehr. Diese Rechtsstellung lebe auch nicht fiktiv fort. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ESA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 28,20 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig