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  • 13.06.2022 · Nachricht · Einkommensteuer

    Verrechenbarer Verlust bei formwechselnder Umwandlung einer KG hin zu einer GmbH

    | Das FG Hessen (26.1.22, 9 K 844/20; Rev. BFH IX R 4/22, Einspruchsmuster ) hat aktuell entschieden, dass nach formwechselnder Umwandlung einer KG in eine GmbH bei späterer Veräußerung der GmbH-Anteile des früheren Kommanditisten eine Verrechnung mit dessen vormalig festgestellten verrechenbaren Verlusts nicht in Betracht kommt. Das FG hat insbesondere auf den Gesetzeswortlaut abgestellt. Denn dort werden – so das FG – ausdrücklich Gewinnminderungen angesprochen, die dem Kommanditisten in späteren Wirtschaftsjahren aus seiner Beteiligung an der Kommanditgesellschaft zuzurechnen sind. Nach der formwechselnden Umwandlung der KG in eine GmbH gebe es aber keinen Kommanditisten und keine KG mehr. Diese Rechtsstellung lebe auch nicht fiktiv fort. |