Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Einspruch einlegen!

    Sachbezug aufgrund der Ein-Prozent-Regelung als (fiktive) Betriebsausgabe bei den freiberuflichen Einkünften

    | Der bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erfasste Sachbezug nach der Ein-Prozent-Regelung kann nicht (anteilig) als (fiktive) Betriebsausgabe bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit Berücksichtigung finden, wenn ein Steuerpflichtiger den von seinem Arbeitgeber unentgeltlich zur Verfügung gestellten Pkw privat und für eigene betriebliche Fahrten nutzt (BFH 26.9.014, 11 K 246/13 E, Rev. BFH III R 33/14 ). |

     

    PRAXISHINWEIS | Nach Auffassung des BFH wird die Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für einen weiteren Betrieb des Steuerpflichtigen durch die Ein-Prozent-Regelung für die Bewertung der privaten Nutzung nicht abgegolten. Die Nutzungsentnahme ist mit dem darauf entfallenden Aufwand zu bewerten (BFH 19.3.09, IV R 59/06, BFH/NV 09, 1617). Es bleibt abzuwarten, wie der BFH die vorliegende Konstellation beurteilt. Bis zur höchstrichterlichen Klärung sind Einspruch und Klage geboten.

    Quelle: ID 43208308