25.07.2023 · Nachricht · Erbschaftsteuer
Ausschluss des fristgerechten Einzugs in das Familienheim wegen Zeitmietvertrag zur Finanzierung des Umzugs der Erblasserin..
| Das FG München (26.10.22, 4 K 2183/21; Rev. BFH II R 48/22, Einspruchsmuster ) hat zur Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c S. 1 ErbStG bei Umzug der pflegebedürftigen und hochbetagten Erblasserin in eine Pflegeeinrichtung entschieden. Musste eine pflegebedürftiger und hochbetagter Erblasser in ein Pflegeheim umziehen und zur Finanzierung der Pflegeheimkosten seine bisher selbstgenutzte eigene Wohnung vermieten, so steht nach dem Urteil ein auf vier Jahre geschlossener Zeitmietvertrag ohne Möglichkeit einer Eigenbedarfskündigung nach dem Tod des Erblassers der Befreiungsnorm des § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG nicht entgegen. |
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