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  • 05.08.2019 · Fachbeitrag · Erbschaftsteuer

    Steuerberatungskosten mindern als Nachlassverbindlichkeiten die Erbschaftsteuer

    | Hat ein Erbe einen Steuerberater mit der nachträgliche Erstellung der Einkommensteuererklärungen des Erblassers beauftragt, stellen die von ihm getragenen Steuerberatungskosten Nachlassverbindlichkeiten i. S. des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG dar und mindern so seine Erbschaftsteuerbelastung (FG Baden-Württemberg 15.7.19, 7 K 2712/18; Rev. BFH II R 30/19, ). |