· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Bekanntgabe eines Grunderwerbsteuerbescheids bei Formwechsel. |
Im Einzelnen:
- Bekanntgabe eines Grunderwerbsteuerbescheids bei Formwechsel (BFH 19.3.24, II R 33/22)
- Veranlagungszeitraumbezogene Auslegung von § 17 Abs. 1 S. 4 EStG (BFH 12.3.24, IX R 9/23 [IX R 38/15])
- Sachverständige Schätzung der Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach Maßgabe der betreffenden ImmoWertV (BFH 23.1.24, IX R 14/23)
- Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltungen, die nicht allen Betriebsangehörigen offenstehen (BFH 27.3.24, VI R 5/22)
- Aufwendungen für PID mit nachfolgender künstlicher Befruchtung einer nicht verheirateten und gesunden Frau als außergewöhnliche Belastungen (BFH 29.2.24, VI R 2/22)
- Wirksame Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung an einen Bevollmächtigten trotz Widerrufs der Vollmacht (BFH 8.2.24, VI R 25/21)
- Minderung des Bruttolohns bei Kindergeldzahlung an den Arbeitgeber im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung (BFH 8.2.24, VI R 26/21)
- Kostenerstattungen eines kirchlichen Arbeitgebers für erweiterte Führungszeugnisse kein Arbeitslohn (BFH 8.2.24, VI R 10/22)
- Erteilung einer Bescheinigung nach § 44a Abs. 5 S. 4 EStG bei unbeschränkt steuerpflichtigen Holdingkapitalgesellschaften (BFH 12.12.23, VIII R 31/21)
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Quelle: ID 50030323