· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Entscheidung zur Wiesnbrezn auf dem Oktoberfest. |
Im Einzelnen:
- Keine Unterbrechung der Außenprüfung bei nur ein Prüfungsjahr betreffenden Prüfungshandlungen (BFH 26.4.17, I R 76/15)
- Anwendung des § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG auf nach § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG steuerfreie Gewinnausschüttungen (BFH 26.4.17, I R 84/15)
- Ergänzungsbilanz eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA bei die Einlage übersteigenden Anschaffungskosten - Gewinnfeststellungsverfahren bei Beteiligung mehrerer Personen an körperschaftsteuerpflichtigen Einkünften und mit ihnen in Zusammenhang stehenden anderen Besteuerungsgrundlagen - Aussetzung des Verfahrens (BFH 15.3.17, I R 41/16)
- Fondsgesellschaften - Verklammerung der Teilakte zu einer einheitlichen Tätigkeit - Zuordnung des Verkaufs des Anlagevermögens im Zuge der Betriebseinstellung zur laufenden Geschäftstätigkeit - Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung (BFH 8.6.17, IV R 6/14)
- Fondsgesellschaften - Verklammerung der Teilakte zu einer einheitlichen Tätigkeit - Überschreiten privater Vermögensverwaltung (BFH 8.6.17, IV R 30/14)
- Gewerbliche Prägung einer „Einheits-GmbH & Co. KG“ (BFH 13.7.17, IV R 42/14)
- Wiesnbrezn auf dem Oktoberfest (BFH 3.8.17, V R 15/17)
- Vergeblicher Aufwand im Hinblick auf eine angestrebte Vorstandsposition sowie zum Erwerb einer Beteiligung am künftigen Arbeitgeber (BFH 17.5.17, VI R 1/16)
- Zur Steuerbefreiung der Verwaltung von Unterstützungskassen (BFH 26.7.17, XI R 22/15)
Quelle: ID 44888596