· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Verpflichtung von Rechtsanwälten zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung trotz Schweigepflicht. |
Im Einzelnen:
- Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags, Kinderfreibetrags, Betreuungsfreibetrags und Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes sowie des Familienleistungsausgleichs in den Jahren 2000 bis 2004 ‒ Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwand ‒ Höhe der zumutbaren Belastung (BFH 27.7.17, III R 1/09)
- Zu den Anforderungen an das „Kennenmüssen“ nach § 25d Abs. 1 UStG (BFH 10.8.17, V R 2/17)
- Verrechnung von Altverlusten aus Kapitalvermögen mit abgeltend besteuerten positiven Einkünften aus Kapitalvermögen im Wege der Günstigerprüfung (BFH 29.8.17, VIII R 5/15)
- Depotübergreifende Verlustverrechnung gemäß § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG bei Antragsveranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG (BFH 29.8.17, VIII R 23/15)
- Wiedereinsetzung in die Antragsfrist gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG bei nicht fachkundig beratenen Steuerpflichtigen (BFH 29.8.17,VIII R 33/15)
- Doppelte Belastung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen: Ermittlung der Höhe der früheren, aus unversteuertem Einkommen geleisteten Altersvorsorgeaufwendungen ‒ Keine verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Bedenken gegen die Rentenbesteuerung ‒ Verpflichtung zur Saldierung von anderweitigen Rechtsfehlern (BFH 23.8.17, X R 33/15)
- Verpflichtung von Rechtsanwälten zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung trotz Schweigepflicht (BFH 27.9.17, XI R 15/15)
Quelle: ID 45031995