· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die nicht abziehbaren Schuldzinsen und die Berücksichtigung von Verlusten. |
Im Einzelnen:
- Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei von vornherein geplanter Übertragung der Einkunftsquelle auf Rechtsnachfolger (BFH 18.4.18, I R 2/16)
- Berücksichtigung negativer Anschaffungskosten im Rahmen des § 20 Abs. 7 S. 3 UmwStG 2002 (BFH 7.3.18, I R 12/16)
- Bilanzierung von Provisionsvorauszahlungen und damit im Zusammenhang stehender Aufwendungen (BFH 26.4.18, III R 5/16)
- Kindergeld; Zählkindervorteil in einer „Patchwork-Familie“ (BFH 25.4.18, III R 24/17)
- Auszahlung einer Kapitallebensversicherung aus der Kapitalversorgung eines berufsständischen Versorgungswerks (BFH 12.12.17, X R 39/15)
- Nicht abziehbare Schuldzinsen ‒ Berücksichtigung von Verlusten (BFH 14.3.18, X R 17/16)
- Verhältnis der Verlustfeststellung zur Steuerfestsetzung (BFH 16.5.18, XI R 50/17)
Quelle: ID 45406757