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  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die nicht abziehbaren Schuldzinsen und die Berücksichtigung von Verlusten. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei von vornherein geplanter Übertragung der Einkunftsquelle auf Rechtsnachfolger (BFH 18.4.18, I R 2/16)

     

    • Berücksichtigung negativer Anschaffungskosten im Rahmen des § 20 Abs. 7 S. 3 UmwStG 2002 (BFH 7.3.18, I R 12/16)

     

    • Bilanzierung von Provisionsvorauszahlungen und damit im Zusammenhang stehender Aufwendungen (BFH 26.4.18, III R 5/16)

     

    • Kindergeld; Zählkindervorteil in einer „Patchwork-Familie“ (BFH 25.4.18, III R 24/17)

     

    • Auszahlung einer Kapitallebensversicherung aus der Kapitalversorgung eines berufsständischen Versorgungswerks (BFH 12.12.17, X R 39/15)

     

    • Nicht abziehbare Schuldzinsen ‒ Berücksichtigung von Verlusten (BFH 14.3.18, X R 17/16)

     

    • Verhältnis der Verlustfeststellung zur Steuerfestsetzung (BFH 16.5.18, XI R 50/17)
    Quelle: ID 45406757