· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf den Verlust aus der Veräußerung von Aktien. |
Im Einzelnen:
- Keine Anwendung des Abzugsverbots nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG a.F. bei Aufwendungen eines Raststättenbetreibers für die Bewirtung von Busfahrern als Gegenleistung für das Zuführen von potentiellen Kunden (BFH 26.4.18, X R 24/17)
- Zum Rechnungsmerkmal „vollständige Anschrift“ bei der Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug (BFH 13.6.18, XI R 20/14)
- Zur Umsatzsteuerbefreiung von Subunternehmerleistungen im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe (BFH 13.6.18, XI R 20/16)
- Verlust aus der Veräußerung von Aktien (BFH 12.6.18, VIII R 32/16)
Quelle: ID 45505151