· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Ermittlung des Gewinns gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG eines Betriebs gewerblicher Art bei Beteiligung der Trägerkörperschaft an einer Mitunternehmerschaft. |
Im Einzelnen:
- Anwendung von § 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 EStG im Feststellungsverfahren - „Netto-/Bruttofeststellung“ - Endgültige Einnahmelosigkeit einer Kapitalbeteiligung (BFH 25.7.19, IV R 47/16)
- Teilabzugsverbot für Finanzierungskosten der Beteiligung an einer späteren Organgesellschaft bei vororganschaftlicher Gewinnausschüttung (BFH 25.7.19, IV R 61/16)
- Ermittlung des Gewinns gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG eines Betriebs gewerblicher Art bei Beteiligung der Trägerkörperschaft an einer Mitunternehmerschaft (BFH 26.6.19, VIII R 43/15)
- Feststellung von AfA- und AfS-Beträgen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g InvStG 2004 (30.7.19, VIII R 22/16)
- Abfindungsklausel und Eindeutigkeitsgebot (BFH 10.7.19, XI R 47/17)
- Abfindungsklausel und Eindeutigkeitsgebot (BFH 23.7.19, XI R 48/17)
Quelle: ID 46166988