· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für die Erhebung von Zinsen bei AdV. |
Im Einzelnen:
- Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen als fiktive Gewinnausschüttungen: „Saldierungsverbot“, Teil-Nichtigkeit des § 14 Abs. 3 S. 1 i. V. m. § 34 Abs. 9 Nr. 4 KStG 2002 (BFH 10.4.24, I R 16/23 [I R 36/13])
- Zeitpunkt der Berücksichtigung des Gewinns aus einem Wegzugsteuertatbestand gemäß § 6 AStG (BFH 16.4.24, IX R 38/21)
- Unionsrechtswidrigkeit der Besteuerung ausländischer Fonds nach dem InvStG 2004 ‒ Verzinsung von unter Verstoß gegen Unionsrecht nicht erstatteter Kapitalertragsteuer (BFH 13.3.24, I R 1/20)
- Aussetzungszinsen bei AdV eines Feststellungsbescheids (BFH 10.4.24, II R 14/21)
- Grunderwerbsteuer bei Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch einen Treuhänder (BFH 10.4.24, II R 34/21)
- Nachträgliche Betriebsausgaben des Betriebsübergebers nach unentgeltlicher Betriebsübertragung (BFH 6.5.24, III R 7/22)
- Aufwärtsabfärbung bei lediglich verrechenbaren Verlusten gemäß § 15a EStG (BFH 11.7.24, IV R 18/22)
- Besteuerung nach der Tonnage ‒ Durchführung der Bereederung im Inland (6.6.24, IV R 15/21)
- Zur Anwendung der Margenbesteuerung auf „Kaffeefahrten“ (BFH 20.6.24, V R 30/23)
- Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für die Erhebung von Zinsen bei AdV (BFH 8.5.24, VIII R 9/23)
Im Video-Podcast „In letzter Instanz“ auf Youtube informiert Sie unsere Redakteurin Sina Wetzel Woche für Woche kurz und knapp über die wichtigsten BFH-Entscheidungen. Schauen Sie wöchentlich auf unserem YouTube-Kanal vorbei und bleiben Sie so in Sachen BFH immer up to date!
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Quelle: ID 50138133