· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding. |
Im Einzelnen:
- Immobilienwertnachweis durch Gutachten (BFH 14.10.20, II R 7/18)
- Arbeitslohn bei Übernahme der Beiträge zu einer Berufshaftpflichtversicherung einer angestellten Rechtsanwältin durch den Arbeitgeber (BFH 1.10.20, VI R 11/18)
- Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 1.10.20, VI R 11/18 ‒ Berufshaftpflichtversicherung einer Sozietät zugunsten ihrer angestellten Rechtsanwälte kann teilweise zu Arbeitslohn führen (BFH 1.10.20, VI R 12/18)
- EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding (BFH 23.9.20, XI R 22/18)
- Keine Hinzurechnung von Schuldzinsen aus Erwerb einer mitunternehmerischen Beteiligung an Finanzdienstleistungsinstitut (BFH 16.7.20, IV R 30/18)
Quelle: ID 47127557