· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Steuerfreiheit des Betriebs von Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften. |
Im Einzelnen:
- Aufforderung zur Überlassung eines Datenträgers nach „GDPdU“ zur Betriebsprüfung (BFH 7.6.21, VIII R 24/18)
- Beherrschungsidentität bei treuhänderischer Bindung der mehrheitlich an einer Besitzgesellschaft beteiligten Kommanditistin (BFH 20.5.21, IV R 31/19)
- Privates Veräußerungsgeschäft nach unentgeltlicher Übertragung ‒ grundsätzlich kein Gestaltungsmissbrauch (BFH 23.4.21, IX R 8/20)
- Zufluss von Arbeitslohn bei Übertragung einer Versorgungszusage auf einen Pensionsfonds (BFH 19.4.21, VI R 45/18)
- Anzahl der Verpachtungs-BgA bei Verpachtung mehrerer gleichartiger Objekte (BFH 13.4.21, I R 2/19)
- Steuerfreiheit des Betriebs von Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften (BFH 24.3.21, V R 1/19)
Quelle: ID 47606646