· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Kostenerstattungspflicht im Kindergeldverfahren bei erfolgreichem Rechtsbehelf gegen Hinterziehungszinsen. |
Im Einzelnen:
- Keine Kostenerstattungspflicht im Kindergeldverfahren bei erfolgreichem Rechtsbehelf gegen Hinterziehungszinsen (BFH 1.9.21, III R 18/21)
- Begriff der „Organisation der Vereinten Arbeit“ im DBA-Jugoslawien erfasst auch Nachfolgeorganisationen (BFH 13.7.21, I R 63/17)
- Berücksichtigung der Ausschlussfrist des § 66 Abs. 3 EStG a.F. beim Familienleistungsausgleich (BFH 26.5.21, III R 50/19)
Quelle: ID 47824432