· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Aufhebung einer Anrufungsauskunft gemäß § 42e EStG. |
Im Einzelnen:
- Aufhebung einer Anrufungsauskunft gemäß § 42e EStG (BFH 2.9.21, VI R 19/19)
- Abgrenzung Lieferung und sonstige Leistung bei der Abgabe von Speisen (BFH 26.8.21, V R 42/20)
- Aufspaltungsbedingter Übertragungsgewinn ist Organträgerin zuzurechnen (BFH 11.8.21, I R 27/18)
- Verdeckte Gewinnausschüttung ‒ Gemeinnützige Stiftung als nahestehende Person (BFH 13.7.21, I R 16/18)
- Gewerbesteuerbefreiung von im Rahmen der praktischen Ausbildung von Psychotherapeuten erbrachten Behandlungsleistungen (BFH 26.5.21, V R 25/20)
Quelle: ID 47850857