· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Wirksamkeit von Steuerbescheiden, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergehen. |
Im Einzelnen:
- Nacherhebung der Kapitalertragsteuer für eine offene Gewinnausschüttung in den Fällen des § 27 Abs. 5 S. 2 KStG (BFH 17.5.22, VIII R 14/18)
- Berechnung der Überentnahmen i. S. d. § 4 Abs. 4a S. 2 und 3 EStG bei der sinngemäßen Anwendung der Regelungen auf Einnahmenüberschussrechner (BFH 17.5.22, VIII R 38/18)
- Gemeinnütziges wissenschaftliches Editieren (BFH 12.5.22, V R 37/20)
- Kindergeld; Berücksichtigung eines minderjährigen Kindes bei mehr als einjährigem Schulbesuch außerhalb des Gebiets der EU und des EWR (BFH 28.4.22, III R 12/20)
- Wirksamkeit von Steuerbescheiden, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergehen (BFH 5.4.22, IX R 27/18)
- Gewerbesteuerpflicht einer Immobilien-GmbH bzw. Betriebsstätte bei Einschaltung einer Dienstleistungsgesellschaft (BFH 23.3.22, III R 35/20)
- Grunderwerbsteuer bei Erwerb eines Grundstücks mit Weihnachtsbaumpflanzung (BFH 23.2.22, II R 45/19)
- Zur Ausnahme von der Hinzurechnung ausländischer Betriebsstättenverluste bei einer Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft (BFH 21.2.22, I R 38/18)
Quelle: ID 48531750