· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf den Zufluss von Kapitalerträgen beim beherrschenden Gesellschafter einer ausländischen Kapitalgesellschaft. |
Im Einzelnen:
- Keine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Belastung des Gesellschafterverrechnungskontos des Steuerpflichtigen (BFH 9.6.22, VI R 23/20)
- Zeitanteiliger Ansatz des Grundbetrags für die selbst bewirtschafteten Flächen bei Vorliegen eines Rumpfwirtschaftsjahres (BFH 8.6.22, VI R 30/20)
- Besteuerungsrecht für Arbeitslohn eines grenzüberschreitend tätigen Berufskraftfahrers (BFH 1.6.22, I R 45/18)
- Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheids, wenn die Voraussetzungen des § 174 Abs. 4 AO nachträglich eingetreten sind ‒ Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung für Jahresfrist des § 174 Abs. 4 S. 3 AO maßgeblich (BFH 12.5.22, VI R 20/19)
- Inländische Anschlusstransporte bei einem Schifffahrtsunternehmen (BFH 13.4.22, I R 1/19)
- Zufluss von Kapitalerträgen beim beherrschenden Gesellschafter einer ausländischen Kapitalgesellschaft (BFH 14.2.22, VIII R 32/19)
Quelle: ID 48557874