· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Avalprovisionen als Schuldzinsen. |
Im Einzelnen:
- Keine Anerkennung der nach Ablauf des Abzugsjahres geänderten Gewinnverteilungsabrede für den Fall der Nichtinvestition nach § 7g EStG (BFH 29.9.22, IV R 18/19)
- Zur Rückstellungsbildung für Verpflichtungen aus einem Kundenkartenprogramm (BFH 29.9.22, IV R 20/19)
- Avalprovisionen als Schuldzinsen (BFH 31.8.22, X R 15/21)
- Wahlrecht zwischen Sofort- und Zuflussbesteuerung auch bei Veräußerung von Wirtschaftsgütern gegen wiederkehrende Bezüge im Rahmen einer Betriebsaufgabe (BFH 29.6.22, X R 6/20)
- Trennungsunterhalt durch Naturalleistungen (BFH 29.6.22, X R 33/20)
Quelle: ID 48839506