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  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Avalprovisionen als Schuldzinsen. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Keine Anerkennung der nach Ablauf des Abzugsjahres geänderten Gewinnverteilungsabrede für den Fall der Nichtinvestition nach § 7g EStG (BFH 29.9.22, IV R 18/19)

     

    • Zur Rückstellungsbildung für Verpflichtungen aus einem Kundenkartenprogramm (BFH 29.9.22, IV R 20/19)

     

    • Avalprovisionen als Schuldzinsen (BFH 31.8.22, X R 15/21)

     

    • Wahlrecht zwischen Sofort- und Zuflussbesteuerung auch bei Veräußerung von Wirtschaftsgütern gegen wiederkehrende Bezüge im Rahmen einer Betriebsaufgabe (BFH 29.6.22, X R 6/20)

     

    • Trennungsunterhalt durch Naturalleistungen (BFH 29.6.22, X R 33/20)
    Quelle: ID 48839506