· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Nichtberücksichtigung „finaler“ ausländischer Betriebsstättenverluste. |
Im Einzelnen:
- Erweiterte Kürzung: Keine teleologische Reduktion im Fall von Sondervergütungen an nicht der Gewerbesteuer unterliegende Mitunternehmer (BFH 9.3.23, IV R 25/20)
- Nichtberücksichtigung „finaler“ ausländischer Betriebsstättenverluste (BFH 22.2.23, I R 35/22 [I R 32/18])
- Keine inzidente Anfechtung einer Lohnsteuer-Anmeldung durch Anfechtung eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids (BFH 15.2.23, VI R 13/21)
- Beteiligung an den Kosten der Lebensführung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung (BFH 12.1.23, VI R 39/19)
- Kein Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen bei Bezug von steuerfreiem Arbeitslohn aus einer Tätigkeit in einem Drittstaat (BFH 14.12.22, X R 25/21)
Quelle: ID 49412213