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  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf Prozesszinsen im mehrstufigen Verfahren. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Rückforderung von Altersvorsorgezulage vom Zulageempfänger nach Schaffung des § 90 Abs. 3a EStG (BFH 23.8.23, X R 9/21)

     

    • Passive Rechnungsabgrenzung erhaltener Zahlungen bei zeitraumbezogenen Leistungen (BFH 26.7.23, IV R 22/20)

     

    • Mitunternehmerschaft und sachliche Gewerbesteuerpflicht für eine juristische Sekunde (BFH 15.6.23, IV R 30/19)

     

    • Prozesszinsen im mehrstufigen Verfahren (Grundsteuer) (BFH 24.5.23, II R 23/20)

     

    • Betriebsausgaben-Abzugsverbot für Gästehäuser i. S. d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 3 EStG; Ort eines Betriebs des Steuerpflichtigen; Betriebsstätte, die nicht üblicherweise von den beherbergten Personen aufgesucht wird (BFH 24.5.23, XI R 37/20)

     

    • Abrechnungsbescheid; Aufrechnung in sogenannten Bauträger-Fällen; keine Pflicht zur Verfahrensaussetzung; Auswirkungen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft (BFH 24.5.23, XI R 45/20)

     

    • Steuern auf die durch Erben rückwirkend erklärte Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs sind keine Nachlassverbindlichkeiten (BFH 10.5.23, II R 3/21)
    Quelle: ID 49727017