· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf Prozesszinsen im mehrstufigen Verfahren. |
Im Einzelnen:
- Rückforderung von Altersvorsorgezulage vom Zulageempfänger nach Schaffung des § 90 Abs. 3a EStG (BFH 23.8.23, X R 9/21)
- Passive Rechnungsabgrenzung erhaltener Zahlungen bei zeitraumbezogenen Leistungen (BFH 26.7.23, IV R 22/20)
- Mitunternehmerschaft und sachliche Gewerbesteuerpflicht für eine juristische Sekunde (BFH 15.6.23, IV R 30/19)
- Prozesszinsen im mehrstufigen Verfahren (Grundsteuer) (BFH 24.5.23, II R 23/20)
- Betriebsausgaben-Abzugsverbot für Gästehäuser i. S. d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 3 EStG; Ort eines Betriebs des Steuerpflichtigen; Betriebsstätte, die nicht üblicherweise von den beherbergten Personen aufgesucht wird (BFH 24.5.23, XI R 37/20)
- Abrechnungsbescheid; Aufrechnung in sogenannten Bauträger-Fällen; keine Pflicht zur Verfahrensaussetzung; Auswirkungen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft (BFH 24.5.23, XI R 45/20)
- Steuern auf die durch Erben rückwirkend erklärte Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs sind keine Nachlassverbindlichkeiten (BFH 10.5.23, II R 3/21)
Quelle: ID 49727017