· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Verrechnung und Hinzurechnung einer Erstattung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung für mehrere Jahre. |
Im Einzelnen:
- Zum Organisationsverschulden der Finanzverwaltung bei der Übermittlung elektronischer Dokumente im finanzgerichtlichen Verfahren (BFH 24.5.23, XI R 34/21)
- Keine Steuerbefreiung für eine Pensionskasse, die im Rahmen eines Rückdeckungsversicherungsvertrags einer Unterstützungskasse einen Rechtsanspruch auf Leistungen gewährt (BFH 11.5.23, V R 1/21)
- Keine Nacherhebung von Schaumweinsteuer (BFH 18.4.23, VII R 59/20)
- Verrechnung und Hinzurechnung (§ 10 Abs. 4b S. 2 und 3 EStG) einer Erstattung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung für mehrere Jahre (BFH 22.3.23, X R 27/21)
- Die Zinsschranke (§ 4h EStG) gilt nur für Vergütungen, die Entgelt für die zeitlich begrenzte Zurverfügungstellung von Fremdkapital sind (BFH 22.3.23, XI R 45/19)
Quelle: ID 49619391