· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche wieder seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Entscheidung, wonach bei einem häuslichen Arbeitszimmer Aufwendungen für privat genutzte Nebenräume wie Küche, Bad und Flur nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar sind. |
- Zum Vorsteuerabzug bei Einwerbung von Kapital für einen Beteiligungserwerb (BFH 6.4.16, V R 6/14)
- Sofortabzug eines Disagios (BFH 8.3.16, IX R 38/14)
- Gemischt genutzte Nebenräume (BFH 17.2.16, X R 26/13)
Quelle: ID 44108715