· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Berechnung nach § 33a EStG abziehbarer Unterhaltsleistungen bei Selbstständigen. |
Im Einzelnen:
- Grunderwerbsteuer bei Abtretung des Anspruchs auf Übertragung eines Gesellschaftsanteils (BFH 12.5.16, II R 26/14)
- Vollständige Schenkungsteuerbefreiung des Erwerbs einer Kunstsammlung (BFH 12.5.16, II R 56/14)
- Rückzahlung von Arbeitslohn durch beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer - Anforderungen an die Revisionsbegründung (BFH 14.4.16, VI R 13/14)
- Berechnung nach § 33a EStG abziehbarer Unterhaltsleistungen bei Selbstständigen (BFH 28.4.16, VI R 21/15)
- Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier eines Dienstjubiläums (BFH 20.1.16, VI R 24/15)
- Bei der Entladung eines Transportmittels festgestellte Fehlmengen führen aufgrund der zugleich festgestellten Unregelmäßigkeit ohne weitere Feststellungen zur Entstehung der Energiesteuer (BFH 31.5.16, VII R 40/13)
- Korrektur aufgrund der neuen Erkenntnisse aus einem Benennungsverlangen (BFH 9.3.16, X R 9/13)
- Behandlung von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens bei Strukturwandel zur Liebhaberei und Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (BFH 11.5.16, X R 61/14)
- Keine Verwirkung des Anspruchs auf Aussetzungszinsen trotz überlanger Dauer eines Einspruchs- oder Klageverfahrens - Anwendungsbereich der in Art. 6 Abs. 1 EMRK enthaltenen Gewährleistungen (BFH 27.4.16, X R 1/15)
- Verfassungsmäßigkeit des AltEinkG bestätigt (BFH 6.4.16, X R 2/15)
Quelle: ID 44191483