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BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf eine zur Ortsübliche Marktmiete bei der Überlassung möblierter Wohnungen. |
Im Einzelnen:
- Voraussichtlich dauernde Wertminderung bei verzinslichen Wertpapieren ‒ Begriff „Wirtschaftlicher Zusammenhang“ in § 34c Abs. 1 S. 4 EStG (BFH 18.4.18, I R 37/16)
- Einordnung einer forstwirtschaftlichen Fläche als Unland (BFH 24.1.18, II R 59/15)
- Keine Abfärbung bei Verlusten ‒ Betriebsaufspaltung ‒ Gewinnerzielungsabsicht eines Besitzunternehmens (BFH 12.4.18, IV R 5/15)
- Organschaft und Margenbesteuerung (BFH 1.3.18, V R 23/17)
- Künstler in der Leistungskette (BFH 1.3.18, V R 25/17)
- Voraussetzungen des Antrags auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 S. 1 Buchst. b EStG (BFH 27.3.18, VIII R 1/15)
- Ortsübliche Marktmiete i. S. des § 21 Abs. 2 EStG für möblierte oder teilmöblierte Wohnungen ‒ Möblierungszuschlag ‒ Berücksichtigung einer überlassenen Einbauküche (BFH 6.2.18, IX R 14/17)
- Steuerliche Berücksichtigung von Zuwendungen an eine in der EU belegene Kirche (BFH 22.3.18, X R 5/16)
Quelle: ID 45382778