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BFH-Leitsatzentscheidungen
| Unter den Leitsatzentscheidungen dieser Woche ist auch eine zum einheitlichen Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht. Dabei geht es darum, welche Kosten beim Kauf eines unbebauten Grundstücks in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen sind, wenn sich der Grundstücksverkäufer zusätzlich zur Errichtung eines Rohbaus auf dem Grundstück verpflichtet und weitere Baukosten durch Ausbauarbeiten anfallen, die vom Grundstückskäufer bei Dritten in Auftrag gegeben worden sind.|
Im Einzelnen:
- Folgeänderungen nach § 32a KStG bei festsetzungsverjährten Einkommensteuerbescheiden - Aufhebung und Zurückverweisung - Keine Vorlage an BVerfG (BFH 16.12.14, VIII R 30/12)
- Zur Beteiligung eines Dritten i.S. von § 174 Abs. 5 AO (BFH 12.2.15, V R 28/14)
- Steuerschuldner in den Fällen des § 7 Abs. 7 S.1 und 2 ErbStG (BFH 4.3.15, II R 51/13)
- Keine Klagebefugnis eines zum Einspruchsverfahren einer GmbH hinzugezogenen Gesellschafters gegen Schenkungsteuerbescheid (BFH 4.3.15, II R 1/14)
- Einheitlicher Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht (BFH 3.3.15, II R 9/14)
Quelle: ID 43392359