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  • · Nachricht · Erledigte Verfahren

    Leitsatzentscheidungen des BFH

    | Der BFH hat die Leitsatz-Entscheidungen für diese Woche bekannt gegeben. Hervorhebenswert sind u.a. die Entscheidung zum Abzug von Aufwendungen für ein Studium, welches eine Erstausbildung vermittelt und nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet und zum Abzug von Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Kapitallebensversicherungen. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Überobligatorisch erbrachte Arbeitgeberbeiträge zu einer schweizerischen Pensionskasse für einen Grenzgänger in die Schweiz (BFH 24.9.13, VI R 6/11)
    • Bindungswirkung einer Lohnsteueranrufungsauskunft auch gegenüber dem Arbeitnehmer - Nachforderungsverfahren als Fortsetzung des Lohnsteuerabzugsverfahrens (BFH 17.10.13, VI R 44/12)
    • Erhebung der Grunderwerbsteuer für Gesellschafterwechsel bei einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft nach Änderungen im Gesellschafterbestand (BFH 25.9.13, II R 17/12)
    • Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung bei Steuersatzermäßigung - Verfassungsmäßigkeit der Anwendung des Regelsteuersatzes auf die Lieferung von Beatmungsmasken (BFH 24.10.13, V R 14/12)
    • Teilweise Kürzung des Gewinns einer Einschiffsgesellschaft um den auf den Einsatz des Schiffs entfallenden Teil des Gewerbeertrags trotz vorrangig beabsichtigter Veräußerung des Schiffs - Anwendungsbereich von § 5a EStG - Beginn der Gewerbesteuerpflicht (BFH 26.9.13, IV R 45/11)
    • Absicht zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen als Voraussetzung für die Anwendung der Gewinnermittlung nach der Tonnage - Teilbetrieb i.S. des § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG - Bildung einer Gewerbesteuerrückstellung - Maßgeblichkeit der objektiven Rechtslage (BFH 26.9.13, IV R 46/10)
    • Umfang der Rechtsbehelfsbelehrung - Auslegung außerprozessualer Verfahrenserklärungen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (BFH 20.11.13, X R 2/12)
    • Kein Betriebsausgabenabzug für Aufwendungen für ein Studium, welches eine Erstausbildung vermittelt und nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet (BFH 5.11.13, VIII R 22/12)
    Quelle: ID 42475658