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  • · Nachricht · Erledigte Verfahren

    Leitsatzentscheidungen des BFH

    | Der BFH hat die Leitsatz-Entscheidungen für diese Woche bekannt gegeben. Hervorhebenswert ist insbesondere die Entscheidung, wonach in Kindergeldfällen die Mangelfallrechtsprechung auf die neue Rechtslage nach Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze nicht anwendbar ist. Wenn die übrigen Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Kindes erfüllt sind, können Eltern damit seit Januar 2012 das Kindergeld auch dann beanspruchen, wenn ihr Kind z.B. mit einem gut verdienenden Partner verheiratet ist. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Arbeitslohn: Übernahme von Bußgeldern - Kein eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers (BFH 14.11.13, VI R 36/12)
    • Erhebung von Grunderwerbsteuer für Einbringung eines Grundstücks in eine KG bei anschließender Umwandlung der KG in eine Kapitalgesellschaft; Bemessung der Grunderwerbsteuer bei Einbringungsvorgängen (BFH 25.9.13, II R 2/12)
    • Teilweise Rückzahlung des von einem Ehegatten gezahlten Einmalbeitrags für eine vom anderen Ehegatten abgeschlossene Rentenversicherung nach dessen Tod nicht erbschaftsteuerbar (BFH 18.9.13, II R 29/11)
    • Kindergeld für verheiratete Kinder - Keine Anwendbarkeit der sog. Mangelfallrechtsprechung auf die neue Rechtslage (BFH 17.10.13, III R 22/13)
    Quelle: ID 42497456