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  • · Nachricht · Erledigte Verfahren

    Leitsatzentscheidungen des BFH

    | Der BFH hat diese Woche eine ganze Reihe von Leitsatzentscheidungen veröffentlicht, darunter ist auch eine Entscheidung, wonach eine Vorfälligkeitsentschädigung grundsätzlich nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar ist sowie eine Entscheidung derzufolge auch außergewöhnliche Kosten, wie die Kosten einer Falschbetankung, durch die Entfernungspauschale abgegolten sind. |

     

    Im Einzelnen

     

    • Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen - Keine notwendige Beiladung des Begünstigten zum Klageverfahren des Verpflichteten (BFH 25.2.14, X R 34/11)
    • Vorfälligkeitsentschädigung grundsätzlich nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar (BFH 11.2.14, IX R 42/13)
    • Entfernungspauschale: Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 2 und Abs. 2 S. 1 EStG 2009 (BFH 20.3.14, VI R 29/13)
    • Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen als fiktive Gewinnausschüttungen: „Saldierungsverbot“, Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot - Vorzeitige Beendigung eines Gewinnabführungsvertrags aus „wichtigem Grund“(BFH 27.11.13, I R 36/13)
    Quelle: ID 42760831