· Nachricht · Erledigte Verfahren
Leitsatzentscheidungen des BFH
| Der BFH hat heute eine Reihe von Leitsatzentscheidungen veröffentlicht. Hervorhebenswert ist das Urteil, wonach der BFH den gesetzlichen Zinssatz von 0,5 % pro Monat (6 % pro Jahr) für Zeiträume bis März 2011 nicht für verfassungswidrig hält ( BFH 1.7.14, IX R 31/13 ) und deshalb davon absieht, die Regelung dem BVerfG zur konkreten Normenkontrolle vorzulegen. Auch die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen hält der BFH (4.6.14, I R 70/12 ) für verfassungsmäßig. |
Im Einzelnen:
- Verzinsung bei beantragter Aussetzung der Vollziehung (BFH 1.7.14, IX R 31/13)
- Organisationsverschulden hinsichtlich Fristversäumnis (BFH 18.3.14, VIII R 33/12)
- Kraftfahrzeugsteuerbefreiung von Sonderfahrzeugen der Land- oder Forstwirtschaft (BFH 16.7.14, II R 39/12)
- Schenkungsteuerrechtliche Behandlung eines vorzeitigen unentgeltlichen Verzichts auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht (BFH 20.5.14, II R 7/13)
- Grundsätzlich kein Gewerbesteuererlass bei gewerblicher Zwischenverpachtung (BFH 4.6.14, I R 21/13)
- Verfassungsmäßigkeit der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen (BFH 4.6.14, I R 70/12)
- Hinzurechnung eines sog. negativen Aktiengewinns aus der Rückgabe von Anteilsscheinen an einem Wertpapier-Sondervermögen zum Steuerbilanzgewinn (BFH 25.6.14, I R 33/09)
Quelle: ID 42968942