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  • · Nachricht · Erledigte Verfahren

    Leitsatzentscheidungen des BFH

    | Der BFH hat heute eine Reihe von Leitsatzentscheidungen veröffentlicht. Hervorhebenswert ist das Urteil, wonach der BFH den gesetzlichen Zinssatz von 0,5 % pro Monat (6 % pro Jahr) für Zeiträume bis März 2011 nicht für verfassungswidrig hält ( BFH 1.7.14, IX R 31/13 ) und deshalb davon absieht, die Regelung dem BVerfG zur konkreten Normenkontrolle vorzulegen. Auch die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen hält der BFH (4.6.14, I R 70/12 ) für verfassungsmäßig. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Schenkungsteuerrechtliche Behandlung eines vorzeitigen unentgeltlichen Verzichts auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht (BFH 20.5.14, II R 7/13)
    • Verfassungsmäßigkeit der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen (BFH 4.6.14, I R 70/12)
    • Hinzurechnung eines sog. negativen Aktiengewinns aus der Rückgabe von Anteilsscheinen an einem Wertpapier-Sondervermögen zum Steuerbilanzgewinn (BFH 25.6.14, I R 33/09)
    Quelle: ID 42968942