· Nachricht · Erledigte Verfahren
Leitsatzentscheidungen des BFH
| Nachdem gestern die Jahrespressekonferenz war, hat der BFH heute ausnahmsweise einmal an einem Donnerstag die neuen Entscheidungen gekannt gegeben. Hinzuweisen ist u.a. auf die Entscheidung zur (zwingend) nahezu ausschließlich betrieblichen/beruflichen Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers. |
Im Einzelnen:
- Haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 S. 1 EStG (BFH 3.9.15, VI R 18/14)
- Keine Organschaft mit Nichtunternehmer - Zahlungen zur Deckung der Betriebskosten als Entgelt (BFH 2.12.15, V R 67/14)
- Organschaft und Eingliederungsvoraussetzungen - kein ermäßigter Steuersatz für Speisenversorgung in einem Pflegeheim - Billigkeitserlass - Vertrauensschutz (BFH 2.12.15, V R 15/14)
- Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung - Organschaft und Eingliederungsvoraussetzungen (BFH 3.12.15, V R 36/13)
- Organschaft mit Tochterpersonengesellschaft - teleologische Extension (BFH 2.12.15, V R 25/13)
- Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im Einkommensteuerrecht (BFH 27.7.15, GrS 1/14)
- AdV von nach § 27 Abs. 19 UStG geänderten Umsatzsteuerbescheiden (BFH 17.12.15, XI B 84/15)
- Risikolebensversicherungsbeiträge keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (BFH 13.10.15, IX R 35/14)
- Bewertungs- und Ansatzwahlrecht nach § 3 UmwStG 1995 - Formwechselnde Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft (BFH 13.10.15, IX R 35/14)
- Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestands i.S. des § 1 Abs. 2a GrEStG durch Abschluss von Treuhandverträgen (BFH 25.11.15, II R 18/14)
- Keine Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 3 GrEStG für Anteilsvereinigung durch Erwerb von Gesellschaftsanteilen im Rahmen einer Erbauseinandersetzung (BFH 25.11.15, II R 35/14)
Quelle: ID 43837686