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  • 05.12.2016 · Fachbeitrag · Familienheim

    Entfallen der Steuerbefreiung für Familienheim bei Übertragung gegen Nießbrauchsvorbehalt

    | Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b S. 5 ErbStG entfällt die Erbschaftsteuerbefreiung eines selbstgenutzten Familienheims durch den Ehegatten rückwirkend, wenn der Ehegatte das Familienheim innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Die Begünstigung entfällt trotz Selbstnutzung auch dann, wenn der Ehegatte das Grundstück unter Nießbrauchsvorbehalt auf Angehörige überträgt (FG Münster 28.9.16, 3 K 3757/15 Erb, Einspruchsmuster ). |