· Nachricht · Familiensplitting
Haben Alleinerziehende doch Anspruch aufs Splittingverfahren?
| Alleinerziehende haben derzeit keinen Anspruch auf Besteuerung nach der Steuerklasse III (Familiensplitting). Der BFH hat diese Gesetzeslage als verfassungsgemäß beurteilt ( BFH 27.5.13, III B 2/13 ). Gegen diesen Nichtzulassungsbeschluss wurde jetzt Verfassungsbeschwerde erhoben (BVerfG 2 BvR 1519/13). |
Einspruchsverfahren von Alleinerziehenden, die sich gegen die tarifliche Höherbesteuerung im Vergleich zu ehelichen/verpartnerten Familien wenden, können daher nach § 363 Abs. 2 AO ruhen.
Quelle: ID 42302484