· Fachbeitrag · Gewinnermittlung
Aufteilung der Schuldzinsen bei der Finanzierung gemischt genutzter Grundstücke
| Für die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen im Zusammenhang mit der Finanzierung von Gebäuden, die teilweise eigennutzt und teilweise zur Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften eingesetzt werden, kommt es entscheidend auf die tatsächliche Verwendung der Darlehensmittel an. Das FG Baden-Württemberg hält die kurzfristige Durchleitung von Darlehen über ein Girokonto wegen der damit verbundenen Vermischung für den Nachweis der tatsächlichen Mittelverwendung auch dann für schädlich, wenn die unterschiedlichen Darlehen dem Girokonto gutgeschrieben und die Anschaffungskosten taggleich mit Einzelüberweisungen beglichen werden (FG Baden-Württemberg 29.10.18, 10 K 782/17; Rev. BFH IX R 34/19, Einspruchsmuster ). |
Im Streitfall ging es um die Finanzierung der Anschaffungskosten eines zur Eigennutzung und Vermietung bestimmten Mehrfamilienhauses, wobei der eigengenutzte Teil (eine der vier Wohnungen) mit Eigenmitteln beglichen wurde.
PRAXISTIPP | Der BFH hat aktuell die Revision im NZB-Verfahren zugelassen, sodass der BFH nun auch seine Rechtsprechungsgrundsätze für die vorliegende Konstellation erweitern kann. In vergleichbaren Fällen sind bis zur höchstrichterlichen Klärung Einspruch und ggf. Klage geboten. Ungeachtet vom Ausgang des Revisionsverfahrens sollte die Beratungspraxis wegen der mitunter erheblichen praktischen Schwierigkeiten, die zulasten des Mandanten gehen, die Abwicklung besser über zwei getrennte Konten durchführen. |