· Nachricht · Gratis-Einspruchsmuster (Januar 2014)
Außergewöhnliche PKW-Kosten sind nicht mit der Entfernungspauschale abgegolten.
| Seit 2001 sollen mit der verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale sämtliche Kosten für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten sein. Das FG Niedersachsen (24.4.13, 9 K 218/12, Rev. BFH VI R 29/13) begrenzt die Abgeltungswirkung jedoch auf die gewöhnlichen laufenden Kosten. Außergewöhnliche Kosten (wie in diesem Fall Reparaturkosten wegen falscher Betankung) fallen nach dieser Ansicht nicht unter die Abgeltungswirkung. |
Hier geht es zum Einspruchsmuster: http://service.iww.de/adventskal/Einspruchsmuste-PKW-Kosten.rtf
Quelle: ID 42476482