· Nachricht · Gratis-Einspruchsmuster (März 2014)
Vorlage freiwillig geführter Kassenaufzeichnungen über Barverkäufe
| Führt der Steuerpflichtige freiwillig Kasseneinzelaufzeichnungen von Barverkäufen wird von der Betriebsprüfung gerne eine auf Grundlage des § 147 Abs. 6 AO bestehende Pflicht zur Vorlage dieser Unterlagen angenommen. Weigert sich der Steuerpflichtige wird die Nichtordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung unterstellt und schließlich eine Schätzungsbefugnis abgeleitet. Aber das FG Münster teilt diese Ansicht nicht und nun liegt die Frage beim BFH. Einspruch aktuell hat das entsprechende Einspruchsmuster. |
Hier geht es zum Einspruchsmuster.
Quelle: ID 42572457