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  • · Nachricht · Grunderwerbsteuer

    Befreiung für Grundstücksübertragung zwischen Geschwistern

    | Übertragen Geschwister Miteigentumsanteile an einem Grundstück, das sie von den Eltern erhalten haben, auflagegemäß auf später geborene Mitgeschwister um diese gleichzustellen, ist diese Übertragung von der Grunderwerbsteuer befreit. Die Steuerbefreiung ergibt sich aus einer interpolierenden Betrachtungsweise der Befreiungsvorschriften des § 3 GrEStG (FG Düsseldorf 16.7.14, 7 K 1201/14 GE; Rev. BFH II R 49/14). |

     

    Die Ausnahmevorschriften des § 3 GrEStG sind in diesem Fall nicht unmittelbar einschlägig. Die Befreiung von der Grunderwerbsteuer ergibt sich nach Meinung des Gerichts aber aus der Zusammenschau der Befreiungsvorschriften. Im Ausgangsfall hatten die Schwestern entsprechend der Auflage des Vaters dem später geborenen kleinen Bruder einen Miteigentumsanteil übertragen. Hätten die Schwestern die Auflage nicht erfüllt, hätte der Vater die (steuerbefreite) Rückübertragung verlangen können. Dann wäre es möglich gewesen, die Miteigentumsanteile erneut (steuerbefreit) auf alle drei Kinder zu übertragen. Das vertragstreue Verhalten der Schwestern kann daher nicht zu einer Grunderwerbsteuerpflicht führen.

    Quelle: ID 43062851