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  • · Nachricht · KFZ-Steuer

    Ein Unimog ist nicht kraftfahrzeugsteuerfrei

    | Ein Unimog ist keine Zugmaschine i.S. des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (FG Köln 5.3.13, 6 K 745/11, NZB BFH II B 36/13). |

     

    In dem Verfahren begehrte eine Landwirtin für ihren „DB Unimog 427/10“ die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Zugmaschinen. Zur Begründung legte sie ein Herstellergutachten vor, wonach der Unimog alle technischen Voraussetzungen einer Zugmaschine bzw. eines Ackerschleppers erfülle. Diese Ansicht teilte das Gericht nicht und verwehrte die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung. Denn ein Unimog „Universal-Motor-Gerät“ sei ein universell einsetzbarer, allradgetriebener Kleinlastwagen und Geräteträger, der bei drei Sitzplätzen und einer Ladefläche mit Zuladungsmöglichkeit von 3000 kg auch der Beförderung von Personen und Gütern diene. Das Fortbewegen von Lasten durch das Ziehen von Anhängern stehe hierbei nicht ausreichend im Vordergrund.

     

    PRAXISHINWEIS | Auf Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin (II B 36/13) hat der BFH die Revision zugelassen.

    Quelle: ID 42478294