14.02.2022 · Fachbeitrag · Kindergeld
Begrenzung der Kindergeldauszahlung auf die letzten sechs Monate vor Antragstellung
| Nach der bisherigen Rechtsprechung der FG ist die Regelung in § 70 Abs. 1 S. 2 EStG, mit der die Kindergeldauszahlung auf die letzten sechs Monate vor Antragstellung begrenzt wird, nicht dem Festsetzungsverfahren, sondern dem Erhebungsverfahren zuzuordnen (etwa FG Münster 21.5.21, 4 K 3164/20 AO; Rev. BFH III R 21/21). Die Vorgängerregelung des § 66 Abs. 3 EStG a.F. betraf jedoch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht das Erhebungs-, sondern das Festsetzungsverfahren (BFH 9.9.20, III R 37/19, BFH/NV 21, 449 und 29.2.20, III R 66/18, BStBl. II 20, 704). Das FG Nürnberg (28.7.21, 3 K 1589/20; Rev. BFH III R 28/21, Einspruchsmuster ) hat sich der vorgenannten Rechtsprechung des FG Münster hinsichtlich der Zuordnung zum Erhebungsverfahren angeschlossen. Zudem hat dieses FG entschieden, dass Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 70 Abs. 1 S. 2 EStG oder dessen Vereinbarkeit mit Europarecht nicht bestehen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ESA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 29,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig