· Nachricht · Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler
Der Kinderfreibetrag war 2014 zu gering
| Der Bund der Steuerzahler unterstützt die Klage eines Familienvaters vor dem FG München (8 K 2426/15) gegen den zu niedrigen Kinderfreibetrag 2014. Statt 4.440 EUR gewährte der Gesetzgeber im Jahr 2014 nur 4.368 EUR. Deswegen haben viele Eltern im vergangenen Jahr mehr Steuern gezahlt als sie müssten. Die Steuerbescheide für das Jahr 2014 bleiben in puncto Kinderfreibetrag automatisch offen. |
Am 10.7.15 hat der Bundesrat dem „Gesetz zum Abbau der kalten Progression und zur Anpassung von Familienleistungen“ zugestimmt. Damit wurde auch der Kinderfreibetrag angehoben - aber nicht für 2014:
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2014 | 2015 | 2016 | |
Kinderfreibetrag | 4.368 | 4.512 | 4.608 |
BEA-Freibetrag (Betreuung/Erziehung/Ausbildung) | 2.640 | 2.640 | 2.640 |
Summe | 7.008 | 7.152 | 7.248 |
Der Kinderfreibetrag war eigentlich schon 2014 um mind. 72 EUR zu niedrig. Er hätte laut Existenzminimumbericht schon 4.440 EUR betragen müssen. Die Anhebung war aber im Frühjahr 2014 auf 2016 verschoben worden.
Einkommensteuerbescheide für 2014 enthalten laut Schreiben des BMF (17.8.15, IV A 3 - S 0338/07/10010) automatisch einen Vorläufigkeitsvermerk zur Höhe der kindbezogenen Freibeträge nach § 32 Abs. 6 S. 1 und 2 EStG. Ein Einspruch ist damit nicht erforderlich.