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  • · Nachricht · Schenkungssteuer

    Freibetrag für Schenkung vom biologischen Vater

    | Die Zuwendung von dem biologischen Vater an sein Kind, welches einen anderen rechtlichen Vater hat, wird mit dem Freibetrag nach Steuerklasse I begünstigt (FG Hessen 15.12.16, 1 K 1507/16, Rev. BFH II R 5/17). |

     

    Der Kläger begehrt die Steuerklasse I für eine Schenkung an seine leibliche Tochter. Die Tochter wurde 1987 innerhalb der Ehe ihrer leiblichen Mutter mit einem anderen Mann geboren, der als rechtlicher Vater gilt. Der leibliche Vater hat die Vaterschaft nicht angefochten. 2015 wurde diese jedoch durch Genanalyse festgestellt. Zwischenzeitlich ist eine sozial-familiäre Bindung zwischen leiblichem Vater und Tochter entstanden.

     

    Die Klage hatte Erfolg. Die Steuerklassen I und II Nr. 1 bis 3 gelten nach § 15 Abs. 1a ErbStG auch dann, wenn die Verwandtschaft bürgerlich rechtlich erloschen ist. Eine Doppelbegünstigung wird dabei akzeptiert. Auch im Familienrecht wurde dem leiblichen, nicht rechtlichen Vater eine Ausprägung der Vaterschaft anerkannt und ihm eigene Rechte zugesprochen. Die zivilrechtliche Entwicklung sei auf das Schenkungsteuerrecht zu übertragen.

     

    StB Janine Peine, Wolfenbüttelwww.schmidt-kosanke.de

     

    Quelle: ID 44836090