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  • · Nachricht · Spekulationsbesteuerung

    Fristberechnung bei einer Grundstücksveräußerung, die unter Genehmigungsvorbehalt steht

    | Ist das obligatorische Rechtsgeschäft maßgebend, auch wenn es wegen einer aufschiebenden Bedingung (hier: Genehmigungsvorbehalt) zivilrechtlich noch schwebend unwirksam ist? (Rev. BFH IX R 23/13, Vorinstanz: FG Münster 22.5.13, 10 K 15/12 E).  |

     

    Der Kläger erwarb und verkaufte ein Grundstück innerhalb der Zehn-Jahres-Frist des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG. Der Verkauf sollte jedoch nur wirksam werden, wenn eine behördliche Freistellungsbescheinigung vorlag. Die Bescheinigung wurde nach Ablauf der Spekulationsfrist erteil.

     

    Nach Ansicht des FG Münster kommt es steuerlich nicht auf den Zeitpunkt des Kaufvertrages (Abschluss des obligatorischen Rechtsgeschäfts) an, sondern auf den Zeitpunkt, in dem die (aufschiebende) Bedingung erfüllt ist (§ 158 BGB). Tritt eine aufschiebende Bedingung ein, bewirkt dies auch nicht, dass der Kaufvertrag im Sinne einer Genehmigung rückwirkend wirksam geworden wäre (§ 184 BGB).

     

    In diesem Zusammenhang sind auch zwei andere Entscheidungen des BFH interessant:

     

    • Der II. Senat des BFH (18.5.99, II R 16/98) ist der Auffassung, dass ein Erwerbsvorgang bereits dann verwirklicht sein kann, wenn die Rechtswirkungen eines Rechtsgeschäfts noch von dem Eintritt einer Bedingung oder Erteilung einer Genehmigung abhängen, durch die Abgabe wirksamer Willenserklärungen aber bereits eine Bindung der Vertragsbeteiligten an das vorgenommene Rechtsgeschäft eingetreten ist. Die Parteien eines genehmigungsbedürftigen oder bedingten Rechtsgeschäfts seien im Regelfall durch den Vertragsabschluss gebunden und könnten die Vertragsbeziehungen nicht mehr einseitig lösen.

     

    • Der IX. Senat (BFH 2.10.01, IX R 45/99) hat hingegen in einer Entscheidung zu § 23 EStG ausdrücklich offen gelassen, ob eine Veräußerung gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG auch dann vorliegen kann, wenn eine für den Eintritt der Wirksamkeit erforderliche Genehmigung eines Dritten, der am Vertrag selbst nicht beteiligt ist, fehlt
    Quelle: ID 42357884