22.11.2022 · Nachricht · Steuerstrafrecht
Steuerhinterziehung wegen unterlassener Abgabe der Steuererklärung
| Mit Urteil vom 24.6.22, 4 K 135/19 E; Rev. BFH VI R 14/22, Einspruchsmuster hat das FG Münster entschieden, dass kein objektiver Verkürzungstatbestand vorliegt, wenn pflichtwidrig keine Steuererklärung abgegeben wird, dem FA aber alle erforderlichen Informationen in Form elektronischer Lohnsteuerbescheinigungen vorliegen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ESA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 28,20 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig