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  • · Nachricht · Umsatzsteuer

    Erweiterte Gebrauchtwagengarantie bei Kauf eines Fahrzeugs ist umsatzsteuerpflichtig

    | Ein Autohaus, dass mit einem Fahrzeugverkauf eine erweiterte Gebrauchtwagengarantie anbietet, erbringt eine einheitliche Leistung, die insgesamt mit 19 % besteuert wird ( FG Niedersachsen 23.2.17, 11 K 134/16, Rev. BFH XI R 16/17, Einspruchsmuster ). |

     

    Nach Ansicht des FG liegt aus Sicht des Durchschnittsverbrauchers eine einheitliche Leistung mit dem Fahrzeugkauf vor. Die Garantiezusage ist durch das Versprechen der Einstandspflicht des Händlers geprägt. Vertragspartner des Kunden ist der Händler und nicht ein weiterer unabhängiger Wirtschaftsteilnehmer. Zwischen Händler und Käufer liegt ein Vertrauensverhältnis vor. Objektiv läge für den Durchschnittsverbraucher eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung vor. Diese ist einheitlich nach dem dominierenden Bestandteil, dem Fahrzeugkauf, zu besteuern. Es bleibt abzuwarten, ob sich der BFH dieser Meinung anschließt.

     

    StB Janine Peine, Wolfenbüttelwww.schmidt-kosanke.de

    Quelle: ID 44657872