28.11.2022 · Nachricht · Umsatzsteuer
Uneinbringlichkeit bei Insolvenz eines Abrechnungsunternehmens
| Das FG Baden-Württemberg (31.3.22, 1 K 2073/21; Rev. BFH XI R 15/22, Einspruchsmuster ) hat aktuell entschieden, dass der geschuldete Steuerbetrag dann nicht gemäß 17 Abs. 1 S. 1 UStG zu berichtigen ist, wenn über das Vermögen eines Dritten (im Streitfall ein vom Unternehmer beauftragtes Abrechnungsunternehmen), der das vom Leistungsempfänger geschuldete Entgelt für Rechnung des Leistenden eingezogen hat, das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, bevor der Dritte das Entgelt an den Leistenden weitergeleitet hat. |
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