Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Umsatzsteuer

    Verkauf von Gutscheinen als umsatzsteuerbare Leistung

    | Das FG Münster hat entschieden, dass der Verkauf von Gutscheinen für Freizeiterlebnisse über das Internet eine steuerbare Leistung an den Kunden und keine Vermittlungsleistung an den Veranstalter darstellt (FG Münster 17.9.20, 5 K 1404/18 U; Rev. BFH V R 35/20, Einspruchsmuster ). |

     

    Mit dem Betrieb eines Internetportals zum Erwerb von Erlebnisgutscheinen unter Bereitstellung einer Infrastruktur zur Buchung und Inanspruchnahme der angebotenen Erlebnisse wird nach Auffassung des FG eine steuerbare Leistung an die Gutscheinerwerber, die ein Entgelt für die erlangten Möglichkeiten und Rechte leisten, erbracht. Die Leistungen hätten nicht nur die Ausstellung der Gutscheine zum Inhalt gehabt, sondern auch weitere Prozesse wie die Übermittlung der für die Terminvereinbarung erforderlichen Kontaktdaten sowie die Durchführung und Organisation der Erlebnisse umfasst. Der Kläger habe auch die von den Veranstaltern ausgeführten Erlebnisleistungen nicht lediglich vermittelt. Vielmehr seien diese Leistungen zunächst von den Veranstaltern an den Kläger erbracht worden und er habe sie an die Kunden weiter geleistet. Entscheidend war für das FG auch, dass der Kläger gegenüber den Kunden insoweit als leistender Unternehmer aufgetreten ist, indem er die Leistungen auf seinem Internetportal angeboten und entsprechende Organisationsleistungen erbracht hatte. Mangels ordnungsgemäßer Rechnungen hatte der Kläger zudem keinen Vorsteuerabzug.

     

    PRAXISTIPP | Der Besprechungsfall gibt Anlass, betroffene Mandanten auf diese Steuerfalle aufmerksam zu machen und ggf. den Umfang des Leistungsangebots auf die reine Vermittlungsleistung zu beschränken. In bereits eingetretenen Konfliktfällen sollte gegen betroffene Umsatzsteuerbescheide Einspruch eingelegt und im Hinblick auf das anhängige Revisionsverfahren das Ruhen des Verfahrens beantragt werden.

     
    Quelle: ID 47023713