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  • · Nachricht · VerfahrensRecht

    Auslegung des Adressaten eines Verwaltungsakts

    | Der Steuerschuldner muss in einem Verwaltungsakt nicht ausdrücklich genannt werden, wenn er nach dem objektiven Erklärungsgehalt durch Auslegung zweifelsfrei bestimmt werden kann (FG Niedersachsen 22.6.16, 2 K 11311/15, Rev. BFH IV R 34/16 ). |

     

    Eine KG führt ihren vollständigen Gewinn an den Komplementär ab. Dadurch war die KG keine Mitunternehmerschaft. Die Versteuerung des Gewinns erfolgt in dem Einzelunternehmen des Komplementärs (sog. Ein-Unternehmer-Personengesellschaft). Für die Streitjahre gab die KG unter ihrem Namen Gewerbesteuererklärungen ab. Die Bescheide wurden dem Komplementär als Empfangsbevollmächtigten für die KG bekannt gegeben. Spätere Änderungsbescheide nach einer Betriebsprüfung waren an „den Komplementär in der KG“ und „für die KG“ adressiert. Die KG richtet sich gegen die Verwaltungsakte, da sie an die unzutreffende Adressatin gerichtet seien. Steuerschuldner sei nicht die KG, sondern die Einzelfirma des Komplementärs. Für FA und FG sind die Bescheide ordnungsgemäß bekannt gegeben.

     

    Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Es muss erkennbar sein, welcher Einzelfall geregelt werden soll. Der Steuerschuldner ist nicht zwingend aufzuführen, wenn er sich durch Auslegung zweifelsfrei erkennen lässt. Dafür sind die dem Verwaltungsakt beigefügten Erklärungen und die den Betroffenen bekannten Umstände maßgebend. Die Gewerbesteuererklärungen wurden im Namen der KG abgegeben. Bis zu der Betriebsprüfung wurde einer gleichlautenden Bekanntgabe von Steuerbescheiden durch den Kläger auch nicht widersprochen. Es ist nicht erkennbar, aus welchem Grund der Adressat nun nicht mehr ordnungsgemäß sein sollte.

     

    PRAXISHINWEIS | Es liegt noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu der Bekanntgabe von Verwaltungsakten gegenüber Ein-Unternehmer-Personengesellschaften vor. Daher hat die Frage grundsätzliche Bedeutung und die Revision ist zugelassen.

     
    Quelle: ID 44460005